Kategorie: Ferienpläne

Sehr geehrte Eltern,

So können Sie Ihren Urlaub langfristig innerhalb dieser Ferienzeiten planen. Eine vorzeitige Beurlaubung bzw. Ferienverlängerung ist nicht möglich. Eine Beurlaubung wird nur in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe, Hochzeiten, Todesfälle oder Wohnungswechsel.

gez., Ch.-D. Roth, Rektorin