Das Kultusministerium hat die Schulen heute (15. Oktober) über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Nur dann und nur unter diesen Vorzeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen.
Schreiben des Kultusministeriums zur Änderung der Corona VO Schule und Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen:
– Handreichung zur Maskenpflicht
– Aktualisierte Hygienehinweise
– Lüftungshinweise des Umweltbundesamtes